Eine solide Altersvorsorge sollte sowohl Sicherheit als auch eine gute Rendite bieten. Schließlich haben Sie es sich verdient, im Ruhestand finanziellen Spielraum zu genießen und Ihre persönlichen Ziele zu verwirklichen. Nutzen Sie die Gelegenheit für eine kostenfreie Beratung durch unsere IHK-geprüften Vorsorgeexperten. Wir helfen Ihnen, sämtliche staatlichen Fördermöglichkeiten optimal zu nutzen und entwickeln ein maßgeschneidertes Vorsorgekonzept, das perfekt auf Ihre individuelle Lebenssituation abgestimmt ist.
Eine durchdachte Altersvorsorge kombiniert Sicherheit und Rendite, um finanzielle Freiheit im Ruhestand zu gewährleisten. Individuelle Konzepte und staatliche Förderungen helfen, die besten Möglichkeiten auszuschöpfen.
Die betriebliche Altersvorsorge (bAV) bietet eine Kombination aus steuerlichen Vorteilen und Zuschüssen des Arbeitgebers in einer maßgeschneiderten Versicherungslösung. Ihre eingezahlten Beiträge bleiben bis zur Rente sozialabgaben- und steuerfrei, sodass Sie von einem persönlichen Steuervorteil profitieren. Zudem sichert Ihnen der staatlich garantierte Arbeitgeberzuschuss eine zusätzliche finanzielle Unterstützung für den Ruhestand. Gerne beraten wir Sie individuell zur optimalen Gestaltung Ihrer betrieblichen Altersvorsorge.
Die Entgeltumwandlung ist eine weit verbreitete Form der betrieblichen Altersvorsorge, bei der ein Teil des Gehalts für die spätere Versorgung genutzt wird. Hierbei vereinbaren Arbeitgeber und Arbeitnehmer, dass der Arbeitgeber einen bestimmten Betrag des Bruttogehalts in eine Altersvorsorgelösung überführt. Im Gegensatz zur privaten Vorsorge übernimmt der Arbeitgeber die Einzahlung direkt aus dem unversteuerten Gehalt, wodurch steuerliche Vorteile entstehen. Die Finanzierung der Betriebsrente kann entweder vollständig vom Arbeitnehmer, vom Arbeitgeber oder von beiden gemeinsam erfolgen. Häufig erfolgt die Einzahlung in einen Vorsorgevertrag, beispielsweise bei einer Versicherungsgesellschaft.
Seit dem 1. Januar 2002 haben alle rentenversicherungspflichtige Arbeitnehmer das Recht auf eine betriebliche Altersversorgung (auch geringfügig Beschäftigte).
Die betriebliche Altersversorgung (bAV) dient dazu, eine zusätzliche Rente aufzubauen, um die Rentenlücke im Alter zu verringern. Des Weiteren sind folgende Absicherungen möglich:
Sowohl bei einem Arbeitgeberwechsel als auch im Falle einer Arbeitslosigkeit bestehen verschiedene Möglichkeiten für Ihre Direktversicherung. Der Vertrag kann vorübergehend beitragsfrei gestellt und später von einem neuen Arbeitgeber übernommen oder das angesparte Kapital mitgenommen werden.
Eine Kündigung der betrieblichen Altersvorsorge ist in der Regel nicht möglich. Selbst bei einer Ausnahme bleibt die Auszahlung des angesparten Kapitals bis zum Rentenalter bestehen, und nachträgliche Zahlungen für eingesparte Steuern, Sozialabgaben und Verwaltungskosten können anfallen. Eine sinnvollere Lösung ist oft die beitragsfreie Fortführung, um laufende Kosten zu vermeiden.
Die Auszahlung der betrieblichen Altersvorsorge kann frühestens mit Vollendung des 60. bzw. 62. Lebensjahres erfolgen.
Ob Sie sich für eine lebenslange Rente oder eine Kapitalauszahlung entscheiden – die Beträge unterliegen der vollen Versteuerung, ähnlich wie bei der Riester-Rente.
Aufgrund der Steuerprogression fallen bei einer Kapitalauszahlung meist höhere Steuern an. Eine Ausnahme bilden die Durchführungswege Unterstützungskasse und Direktzusage, bei denen die sogenannte Fünftelregelung greift: Die Steuerlast wird so berechnet, als ob die Auszahlung gleichmäßig über fünf Jahre verteilt wäre.
Bei der Rentenoption hängt es vom erreichten Alter ab, ob die ausgezahlte Summe die eingezahlten Beiträge übersteigt. Für Betriebsrenten aus vor dem 1. Januar 2005 abgeschlossenen Direktversicherungen gelten besondere steuerliche Regelungen. Bereits in der Ansparphase wurden 20 Prozent Steuern abgeführt, wodurch in der Auszahlungsphase nur der Ertragsteil versteuert wird. Einmalauszahlungen sind in diesem Fall steuerfrei. Allerdings müssen auf diese Betriebsrenten volle Krankenversicherungsbeiträge gezahlt werden, da bereits während der Ansparphase Sozialabgaben anfielen – ein Effekt, der als Doppelverbeitragung bekannt ist.
Die Wahl der passenden Altersvorsorge, insbesondere der betrieblichen Altersvorsorge, ist heutzutage eine Herausforderung.
Während früher viele Arbeitnehmer ihr gesamtes Berufsleben bei einem Unternehmen verbrachten oder früh in die Selbstständigkeit starteten, sind heute flexible Karrierewege und häufige Wechsel im Arbeitsmarkt üblich. Daher ist es wichtig, neben dem richtigen Durchführungsweg auch das Trägerunternehmen sorgfältig auszuwählen, da die zugesagten Leistungen erst in ferner Zukunft relevant werden.
Unsere bAV-Experten unterstützen Sie dabei, die optimale Lösung für Ihre individuelle Situation oder Ihr Unternehmen zu finden.
Die private Rentenversicherung bietet eine flexible Möglichkeit, Vermögen für den Ruhestand aufzubauen. Sie können zwischen einer lebenslangen Rente oder einer einmaligen Auszahlung wählen. Besonders vorteilhaft sind die steuerliche Behandlung im Alter, die hohe Flexibilität und die Chance auf attraktive Renditen. Ob klassisch oder fondsgebunden, mit monatlichen Beiträgen oder einer Einmalzahlung – für jeden Anlegertyp gibt es die passende Lösung.
Private Rentenversicherungen bieten eine verlässliche Form der Altersvorsorge, da die Leistungen vertraglich zugesichert sind. Häufig wird eine lebenslange monatliche Rente vereinbart, die der Versicherer garantiert, alternativ ist auch eine einmalige Kapitalauszahlung möglich. Ihr Hauptzweck besteht darin, der versicherten Person im Ruhestand ein stabiles und planbares Einkommen zu sichern – entweder durch eine garantierte Privatrente oder eine flexible Auszahlung.
Private Rentenversicherungen bieten steuerliche Vorteile, da sie nicht der nachgelagerten Besteuerung unterliegen, wie es bei der Riester-Rente oder der betrieblichen Altersvorsorge der Fall ist. Besonders in der Rentenphase kann dies zu erheblichen Steuerersparnissen führen.
Steuerliche Behandlung in der Ansparphase
Beiträge zu privaten Renten- und Lebensversicherungen werden aus bereits versteuertem Einkommen gezahlt und sind nicht als Sonderausgaben absetzbar. Eine Ausnahme gilt für Verträge, die vor dem 1. Januar 2005 abgeschlossen wurden – diese können bis zu bestimmten Höchstbeträgen steuerlich geltend gemacht werden (1.900 € für Arbeitnehmer, 2.800 € für Selbstständige pro Jahr).
Besteuerung in der Rentenphase
Beispiel:
- Kapitalauszahlung:
Wer sich für eine einmalige Auszahlung entscheidet, profitiert vom Halbeinkünfteverfahren. Dabei wird nur die Hälfte des erzielten Gewinns mit dem persönlichen Steuersatz versteuert.
Beispiel:
Private Rentenversicherungen sind komplexe Finanzprodukte, die in zahlreichen Varianten und Tarifen von verschiedensten Anbietern angeboten werden. Die Wahl des richtigen Vertrags hat erheblichen Einfluss auf die späteren Leistungen und die Höhe der ausgezahlten Rente. Daher sollte eine Entscheidung nicht unüberlegt oder allein auf Basis von Werbematerialien getroffen werden. Eine professionelle, unabhängige Beratung ist unerlässlich. Unsere IHK-geprüften Experten verfügen über jahrzehntelange Erfahrung im Bereich der Altersvorsorge und unterstützen Sie bei der Auswahl der passenden Lösung. Durch unsere Zusammenarbeit mit über 300 Versicherungsgesellschaften können wir Ihnen ein maßgeschneidertes Angebot mit optimalem Preis-Leistungs-Verhältnis bieten.
Die Riester-Rente kombiniert staatliche Zulagen und Steuervorteile in einer kompakten Versicherungslösung. Sie unterstützt Arbeitnehmer, Beamte und Geringverdiener beim Aufbau zusätzlicher Rentenansprüche und sorgt für ein zusätzliches Einkommen im Alter. Durch die staatliche Förderung können Sie effektiv Vermögen aufbauen. Lassen Sie sich beraten und ermitteln Sie Ihren individuellen Förderanspruch!
Grundsätzlich können alle Arbeitnehmer, die in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen, von der Riester-Rente profitieren – ebenso wie Beamte. Darüber hinaus gelten spezielle Regelungen für bestimmte Berufsgruppen, etwa Auszubildende oder bestimmte Selbstständige. Auch wer selbst nicht erwerbstätig ist, kann unter Umständen über den Ehepartner riestern, sofern dieser förderberechtigt ist.
Die Auszahlungsphase beginnt mit dem Eintritt in die gesetzliche Rente, frühestens jedoch ab 60 Jahren, sofern der Vertrag vor 2010 abgeschlossen wurde. Zum Rentenbeginn ist gesetzlich garantiert, dass mindestens die eingezahlten Beiträge sowie die staatlichen Zulagen zur Verfügung stehen. Die Auszahlung erfolgt in Form einer lebenslangen Rente, die mit dem individuellen Steuersatz im Rentenalter versteuert wird – ein Prinzip, das als nachgelagerte Besteuerung bezeichnet wird. Zusätzlich besteht die Möglichkeit, bis zu 30 % des Kapitals einmalig auszahlen zu lassen. Dabei sollte beachtet werden, dass dies zu einer höheren Steuerbelastung im Jahr der Auszahlung führen kann. Eine solche Teilentnahme ist daher meist vorteilhafter, wenn das Einkommen im Ruhestand niedriger ist. Liegt der monatliche Rentenanspruch unter 31,15 Euro (gemäß § 18 SGB IV), kann eine einmalige Abfindung erfolgen. Hier greift die sogenannte Fünftelregelung, wodurch die Steuerlast verringert wird, indem die Auszahlung rechnerisch auf fünf Jahre verteilt versteuert wird.