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Haftpflicht

Eine private Haftpflichtversicherung bewahrt Sie vor finanziellen Forderungen Dritter, wenn Sie versehentlich Schäden verursachen. Nach §823 BGB haften Sie in unbegrenzter Höhe mit Ihrem gesamten Vermögen – egal, ob der Schaden aus Unachtsamkeit oder Fahrlässigkeit entsteht. Besonders bei Personenschäden können die Kosten in die Millionen gehen und Ihre Existenz bedrohen. Eine private Haftpflichtversicherung übernimmt solche Ansprüche und schützt Sie zuverlässig vor den finanziellen Folgen, weshalb sie zu den wichtigsten Versicherungen zählt.

Eine gute Haftpflichtversicherung bietet hohe Deckungssummen (mind. 10 Mio. €), weltweiten Schutz, Absicherung bei Schlüsselverlust, Gefälligkeitsschäden, Mietsachschäden, deliktunfähigen Kindern und Forderungsausfalldeckung.

Für wen lohnt sich die Versicherung?

Eine private Haftpflichtversicherung lohnt sich für jeden, da sie vor existenzbedrohenden Schadensersatzforderungen schützt. Besonders wichtig ist sie für Familien, Mieter, Tierhalter und Hausbesitzer.

Private Haftpflichtversicherung Pflicht?

Eine private Haftpflichtversicherung ist gesetzlich nicht vorgeschrieben, aber dringend zu empfehlen. Im Gegensatz zur KFZ-Haftpflicht ist sie freiwillig, schützt jedoch vor hohen Schadensersatzforderungen.

Was deckt eine private Haftpflichtversicherung?

Die private Haftpflichtversicherung schützt vor Schadensersatzansprüchen Dritter im Alltag. Sie übernimmt Kosten für Schäden, die Sie oder mitversicherte Personen unbeabsichtigt verursacht haben – ausgenommen sind vorsätzlich herbeigeführte Schäden. Zudem prüft die Versicherung, ob die Forderungen berechtigt sind, und wehrt ungerechtfertigte Ansprüche ab. Da berufliche Risiken nicht abgedeckt sind, sollten Selbstständige und Freiberufler eine ergänzende Berufs-, Betriebs- oder Vermögensschadenhaftpflichtversicherung in Betracht ziehen.

Versicherte Schäden

  • Personenschäden
  • Sachschäden
  • Vermögensschäden
  • Mietschäden

Abgedeckte Alltagssituationen

  • Verletzung der Aufsichtspflicht über Kinder
  • Schäden als Fußgänger oder Radfahrer im Straßenverkehr
  • Nicht eingehaltene Verkehrssicherungspflichten (z. B. Schneeräumen)
  • Schäden bei sportlichen Aktivitäten (außer Profisport)
  • Schlüsselverlust
  • Gewässerschäden

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